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In jüngster Vergangenheit erschweren es Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen, Reparaturen fristgerecht durchzuführen. Was Betriebe beachten müssen, damit ihnen und den Kunden dadurch kein Nachteil entsteht.
Früher war es noch die Ausnahme, heute kommt es aber bei nahezu allen Herstellern zu teils extremen Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen. Dies führt zu einer längeren Reparaturdauer, die Fragen aufwirft. Für den Kunden stellt sich zunächst das Problem, dass ihm das Fahrzeug während der Reparatur nicht zur Verfügung steht. Für den Betrieb können sich noch weitere Probleme ergeben, wenn beispielsweise teilreparierte Fahrzeuge zwischengelagert werden müssen. Für die Frage, welche Ansprüche der Kunde gegen den Versicherer hat, kommt es darauf an, ob es sich um einen Haftpflicht- oder einen Kaskofall handelt. Der grundlegende Unterschied: Beim Haftpflichtschaden muss der Versicherer den Fahrzeugausfall ersetzen, während der Kaskoversicherer für den Fahrzeugausfall nicht aufzukommen hat.
Lässt der Kunde einen Haftpflichtschaden reparieren und verzögert sich die Reparaturdauer durch Lieferschwierigkeiten, die vom Betrieb nicht zu beeinflussen waren, so hat er Anspruch auf Übernahme der Mietwagenkosten für die (verlängerte) Reparaturdauer oder – falls er auf den Mietwagen verzichtet – auf eine entsprechend höhere Nutzungsausfallentschädigung.
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